Haushaltshilfe in Moers und Umgebung – ab Pflegegrad 1
Sie brauchen Unterstützung beim Putzen, bei der Wäsche oder beim Einkaufen? Der Grafschafter Alltagsservice hilft Ihnen zu Hause in Moers und Umgebung. Schon ab Pflegegrad 1 können unsere anerkannten Angebote bei erfüllten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich abgerechnet werden.
Haushaltshilfe unverbindlich anfragenIhre Ansprechpartnerin in Moers
Sokayna Malki · Betreuungskraft / Alltagsbegleiterin nach §§ 43b, 53b SGB XI.
Grafschafter Alltagsservice · Lippestraße 9L, 47443 Moers. Anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.
Fachliche Begleitung: Benjamin Kremers, examinierter Altenpfleger und Qualitätsverantwortlicher.
Unser Team und unsere Qualifikation kennenlernen
0178 4133757 · Montag bis Freitag, 08–17 Uhr · E-Mail schreiben
131 € monatlich für Unterstützung im Haushalt nutzen
Pflegebedürftige, die zu Hause leben, haben bereits mit Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Dieser Betrag ist für geeignete Leistungen vorgesehen und wird nicht pauschal als Bargeld ausgezahlt.
Unsere nach § 45a SGB XI anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag können darüber genutzt werden. Vor dem ersten Einsatz klären wir mit Ihnen das verfügbare Budget, die gewünschten Leistungen und den Abrechnungsweg.
Diese Aufgaben übernehmen wir nach Absprache
Wir stimmen die Haushaltshilfe auf Ihren Alltag ab. Sie entscheiden gemeinsam mit uns, welche Tätigkeiten Sie entlasten und welche Sie weiterhin selbst übernehmen möchten.
- Staubsaugen, Bodenpflege und leichte Reinigungsarbeiten
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- Aufräumen und Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
- Einkäufe und vereinbarte Besorgungen
- Vorbereitung einfacher Mahlzeiten
Wie viele Stunden sind mit 131 € möglich?
Die mögliche Dauer ergibt sich aus dem vereinbarten Stundensatz und eventuell anfallenden Fahrtkosten. Wir nennen Ihnen vor Beginn die aktuellen Preise und den Umfang, den Ihr verfügbares Budget abdeckt.
Wünschen Sie mehr Unterstützung als das Budget finanziert, können zusätzliche Stunden privat vereinbart werden. Eine Zuzahlung besprechen wir vorher; sie entsteht nicht automatisch.
Moers und Umgebung: Verfügbarkeit für Ihre Adresse prüfen
Wir planen Haushaltshilfe in Moers, unter anderem in Meerbeck, Asberg, Repelen, Kapellen, Moers-Mitte, Hülsdonk und Schwafheim.
Unser Einsatzgebiet umfasst außerdem das nähere Umfeld von etwa 15 km, beispielsweise Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg sowie Baerl, Homberg, Hochheide, Rheinhausen und Rumeln-Kaldenhausen. Ob ein Einsatz möglich ist, prüfen wir anhand Ihrer Adresse und unserer aktuellen Kapazität.
In drei Schritten zur passenden Haushaltshilfe
1. Anfrage: Teilen Sie uns Ihren Wohnort, die gewünschten Aufgaben und mit, ob ein Pflegegrad vorliegt.
2. Persönliche Abstimmung: Wir besprechen Leistungen, verfügbare Zeiten, Kosten und die mögliche Abrechnung mit der Pflegekasse.
3. Start nach Vereinbarung: Sobald ein passender Termin verfügbar ist, beginnt die Unterstützung im vereinbarten Umfang.
Auch ohne Pflegegrad und für Angehörige
Haushaltshilfe kann auch privat gebucht werden, wenn kein Pflegegrad vorliegt. Angehörige können die erste Anfrage unterstützen und auf Wunsch an der Abstimmung teilnehmen.
Neben Haushaltshilfe bieten wir Alltagsbegleitung, Betreuung und Unterstützung bei Einkäufen an. So lässt sich die Hilfe passend zur persönlichen Situation zusammenstellen.
Häufige Fragen
Bekomme ich schon mit Pflegegrad 1 Haushaltshilfe?
Ja. Bei häuslicher Pflege können Sie ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Wir klären vor Beginn, welche unserer Leistungen passen und welches Budget verfügbar ist.
Sind die 131 € der Preis Ihrer Haushaltshilfe?
Nein. Die 131 € sind das monatliche Pflegekassenbudget. Unser Preis richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den aktuellen Konditionen. Wir besprechen vor Beginn, wie viele Stunden damit finanzierbar sind.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Nicht verbrauchte Beträge können in die folgenden Monate übertragen werden. Restbeträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Den verfügbaren Betrag erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Das hängt von den vereinbarten Kosten und Ihrem verfügbaren Budget ab. Zusätzliche private Kosten werden vorher ausdrücklich mit Ihnen besprochen.
Ist Haushaltshilfe auch bei Pflegegrad 2 bis 5 möglich?
Ja. Auch bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag für geeignete anerkannte Leistungen genutzt werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen wir individuell.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Nutzen Sie die Kontaktseite für Ihre Anfrage. Wir sind montags bis freitags von 08 bis 17 Uhr erreichbar und besprechen mit Ihnen Bedarf und Verfügbarkeit.
